FAQ Schwangerschaftspflege/ Mütterpflege

Immer wieder erreichen die Praxis Fragen zur Schwangerschaftspflege/ -begleitung (PRÄNATALE MÜTTERPFLEGE) und  Mütterpflege/ Wochenbettbegleitung im Wochenbett (POSTPARTALE MÜTTERPFLEGE). Aus diesem Grunde habe die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengefasst.

Welche gesetzlichen Ansprüche hat eine Mutter während der Schwangerschaft (Schwangerschaftspflege)?

Falls Schwangere aufgrund von Beschwerden oder schwangerschafts-induzierten Krankheiten (z.B. Präeklampsie, Hyperemesis gravidarum etc.) nicht in der Lage sind, den Haushalt weiterzuführen, oder aufgrund von Gefahr der Frühgeburt (z.B. verkürzter Muttermund, frühzeitige Wehen) eine Ruheverordnung erhalten, haben nach SGB V § 24h das Recht auf Hilfeleistung - zusätzlich zur üblichen Hebammen- und Ärzteleistung. Die Mutter kann bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse nach SGB V § 24h einen Antrag auf Haushaltshilfe stellen. Falls dieser Antrag genehmigt wird, erstatten die Krankenkassen die vollen Kosten der zusätzlichen Unterstützung (Selbstbehalt 0€/ Tag).


Schwangerschaftsbegleitung - machen dies nicht der Gynäkologie oder die Hebamme?

Falls Schwangere aufgrund von Beschwerden oder schwangerschafts-induzierten Krankheiten (z.B. Präeklampsie, Hyperemesis gravidarum etc.) nicht in der Lage sind, den Haushalt weiterzuführen, oder aufgrund von Gefahr der Frühgeburt (z.B. verkürzter Muttermund, frühzeitige Wehen) eine Ruheverordnung erhalten, haben nach SGB V § 24h das Recht auf Hilfeleistung - zusätzlich zur üblichen Hebammen- und Ärzteleistung. Die Mutter kann bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse nach SGB V § 24h einen Antrag auf Haushaltshilfe stellen. Falls dieser Antrag genehmigt wird, erstatten die Krankenkassen die vollen Kosten der zusätzlichen Unterstützung (Selbstbehalt 0€/ Tag).


Welche gesetzlichen Ansprüche hat eine Mutter nach der Geburt?

Die Hebamme kann während der ersten 10 Tage täglich zur Mutter kommen, bis zur 12. Woche stehen der Mutter noch 16 Beratungen zu - telefonisch oder per Besuch.

 

Falls die Mutter unter gesundheitlichen Einschränkungen oder psychische Problemen leidet, reicht die Hebammennachsorge oft alleine nicht aus. Bei Krankheit von Mutter und/ oder Baby kann die Mutter zusätzlich die Mütterpflege in Anspruch nehmen - zusätzlich zur Nachsorge durch die Hebamme. Bei Krankheit der Mutter kann auf Antrag bei der Krankenkasse § 38 SGB V, Abs. 1-4 die Mütterpflege als Haushaltshilfe beantragt werden.

 

Laut § 38 SGB V, Abs. 1-4 kann der Mutter ab dem 7. Tag nach der Entbindung eine Haushaltshilfe genehmigt werden,

 

(1) falls die Mutter an gesundheitlichen Beeinträchtigung als Folge der Entbindung leidet, welche durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt wird, und 

(2) falls im Haushalt mind. 1 Kind unter 12 Jahren lebt, und

(3) falls kein anderes Familienmitglied den Haushalt führen kann.  

 

Bei Genehmigung durch die Krankenkassen werden die kompletten Kosten übernommen (Selbstbehalt 5€/ Tag).


Wochenbettbegleitung - macht das nicht die Hebamme?

Im Sinne einer ganzheitlichen Wochenbettpflege stellen mehrere Berufsgruppen die Gesundheit und das Wohlergehen von Mutter und Baby sicher, z.B. Gynäkologen, Hebammen, Gesundheitspflege für Kinder und Erwachsene, Physiotherapeuten etc. Die Hebamme ist für die Überwachung des Gesundheitszustands der Mutter und des Kindes im Wochenbett zuständig. Die Mütterpflegerin ergänzt die Hebammen-betreuung durch Mütterpflege, Babypflege, Coaching und Stillberatung. Die medizinische Verantwortung für die Gesundheit bleibt bei der Hebamme - Mütterpflegerinnen kooperieren mit Hebammen und Ärzten und tauschen sich gegenseitig über den physischen und psychischen Gesundheitszustand der Mutter und des Säuglings aus, um eine rasche Genesung nach der Geburt sicherzustellen.


Wie sieht die Ausbildung als Mütterpflegerin aus?

Aktuell gibt es in Deutschland drei Angebote zur Ausbildung als Mütterpflegerin. Die Gesellschaft für Geburtsvorbereitung (GfG), das Dorothea-Heidorn-Institut (DHI) und Frau Prof. Dr. Weckmann bieten eine Ausbildung als Mütterpflegerin an. Die Ausbildung Mütterpflege beinhaltet die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die eine Mütterpflegerin für die Unterstützung von Mutter und Kind im Wochenbett benötigt. Die Ausbilder sind akademisches Lehrpersonal wie Ärzte und Pflegekräfte sowie Hebammen, Stillberaterinnen und Trageberaterinnen.


Benötige ich ein Attest für die Antragstellung?

Für die Antragsstellung der Schwangerschaftspflege und Mütterpflege benötigt die Mutter ein Attest eines Arztes (Gynäkologie, Hausarzt) mit einer klaren Indikation/ Diagnose. Dieses Attest wird bei der Antragstellung an die Krankenkasse miteingereicht.


Wie sieht die Abrechnung der Mütterpflege aus?

Die Leistung der Mütterpflegerin kann bei den gesetzlichen Krankenkassen über den Haushaltshilfe-Paragraph abgerechnet werden. Die Mütterpflege wird direkt zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der Mütterpflegerin abgerechnet. Nach Abschluss der Leistung erhält die Mutter eine Rechnung von ihrer Krankenkasse über 5€/ pro Tag. Bei privaten Krankenkasse muss die Mutter in Vorleistung gehen und kann je nach Vertragsgrundlage entsprechende Kosten von ihrer privaten Krankenkasse zurückfordern.